Ansprech- und Beschwerdestellen für Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt

Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt stellen nach wie vor ein gesellschaftliches Problem dar, von dem auch die Hochschulen als Studien- und Arbeitsorte nicht ausgenommen sind. Die 2019 erlassene und universitätsweit geltende Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt soll Benachteiligungen – insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes – verhindern oder beseitigen. Die Kunsthochschule Kassel möchte ihre Mitglieder ermutigen, aktiv zu handeln oder sich Unterstützung zu holen, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst erleben.


Beschwerdestellen
nach der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Kassel

Ansprechstellen, Interessenvertretungen (hochschulintern):

  • Ansprechperson für Antidiskriminierung nach Hessischem Hochschulgesetz (§6(2))
    Dr. Sylke Ernst
    Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
    Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung
    E-Mail: antidiskriminierung[at]uni-kassel.de.
     
  • Referentin für Studium, Diversity, Antidiskriminierung (Kunsthochschule Kassel)
    Nina Ulbrich
    E-Mail: nina.ulbrich[at]uni-kassel.de.
     
  • Stabsstelle Gleichstellung
    Das Team der Stabsstelle Gleichstellung unterstützt die Hochschule u. a. in den Bereichen der Chancengleichheit, Diversity- und Antidiskriminierungsarbeit.
     
  • Psychologische Beratungsstelle (PBS)
    Die Psychologische Beratungsstelle (PBS) des Studierendenwerks ist ein Angebot für Studierende und Angehörige der Universität Kassel. In Beratungsgesprächen werden Rat Suchende bei der Bewältigung ihrer psychischen Krisen unterstützt.
     
  • Personalrat
    Die zentrale Aufgabe des Personalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Rechtsgrundlage seiner Arbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz.
     
  • Schwerbehindertenvertretung
    Der Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung behinderter Menschen obliegen als generelle, übergreifende Aufgaben die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Dienststellen, die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten sowie die Beratung und Hilfestellung für schwerbehinderte Menschen in der Dienststelle.
     
  • Servicestelle Studium und Behinderung
    Die Servicestelle Studium und Behinderung hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, durch Beratung für alle Studierenden und Mitarbeitenden und durch Netzwerkbildung mit anderen Einrichtungen die Universität in ihrem Vorhaben zu unterstützen, Barrieren für Studierende abzubauen und die Vielfalt unserer Studierendenschaft zu fördern.
     
  • Der allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
    Der allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das Exekutivorgan der verfassten Studierendenschaft und stellt die von Studierenden demokratisch gewählte Vertretung dar.


Hochschulexterne Beratungsstellen:


Weitere Informationen: