Ausstellungsförderung

Förderung von Ausstellungen zeitgenössischer deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland durch das Institut für Auslandsbeziehungen. Förderung kann in den Bereichen Transport-, Reise- und Mietkosten für technisches Equipment beantragt werden. Gefördert werden in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien stattfindende: Einzelausstellungen, Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzen Ausstellungsprojekten und Beteiligungen an internationalen Biennalen. Bitte beachten: Bei der Planung dieser Vorhaben kann das ifa keine Vermittlungsrolle übernehmen.

Jährliche Bewerbungstermine
31. Januar (Frühjahrsausschuss) für Projekte ab Juni desselben Jahres.
15. August (Herbstausschuss) für Projekte im Folgejahr.

Gültig ist der Poststempel. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen zu den Sitzungen des Fachausschusses zugelassen. Nach der Abgabefrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Link:
www.ifa.de