Update vom 08. Januar 2021 zum Umgang mit dem Coronavirus

Die Universität Kassel gab am Freitag (08.01.21) die Neu­re­ge­lun­gen zum Umgang mit der Pandemie bekannt, die vom 11. Ja­nu­ar bis vor­erst zum 31. Ja­nu­ar 2021 gültig sind.

Die Pandemie stellt auch die Kunsthochschule Kassel vor ständig neuen Herausforderungen. Wir möchten auf die Neuregelungen der Universität und deren Konsequenzen auf die Kunsthochschule eingehen:

  • Lehre/Veranstaltungen: Die Lehre findet so weit möglich digital statt. Nur in den Bereichen, wo eine digitale Lehre absolut nicht möglich ist, kann diese als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall bitten wir Sie, die Notwendigkeit der Veranstaltung dem Rektorat gegenüber kurz zu begründen. Das Rektorat muss die Veranstaltung zulassen. Die Durchführung der Veranstaltung muss sich an den Vorgaben der Universität halten (z.B. Voranmeldung, Registrierung etc.).
     
  • Ateliers und Arbeitsräume: Studierende sollen nur im absoluten Ausnahmefall in der KhK und den Ateliers arbeiten. Absolvent*innen kann der Zugang zu Ateliers und Arbeitsräumen ermöglicht werden. Sollte eine Notwendigkeit bestehen, dass Studierende in ihren Ateliers arbeiten, muss die Notwendigkeit von dem / der für den Raum Verantwortlichen (dem/der Lehrenden) dem Rektorat gegenüber kurz dargelegt werden. Das Rektorat muss der Arbeit in den Ateliers zustimmen.
     
  • Gebäudezutritt: Um zu den Räumen im Südbau und Atrium zu gelangen, werden wie in der Vergangenheit zu festgelegten Zeiten die Zugänge von einer Hilfskraft geöffnet. Einen eigenständigen Zugang wird es in dieser Zeit nicht geben.

Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar 2021. Bitte informieren Sie sich über alle geltenden Corona-Regelungen auf den Seiten der Universität unter:

- Neu­re­ge­lun­gen vom 11. Ja­nu­ar bis vor­erst zum 31. Ja­nu­ar 2021
- New re­gu­la­ti­ons from Ja­nu­a­ry 11, un­til Ja­nu­a­ry 31, 2021 for the ti­me being